Anmeldung
Aufnahmekriterien
Wir bieten die Möglichkeit, unser Kinderhaus und unsere pädagogische Arbeit bei einem persönlichen Besuch nach Terminabsprache kennen zu lernen.
Für die Aufnahme im Kinderhaus ist eine persönliche Anmeldung zwingend notwendig.
In unserem Kinderhaus gelten folgende Aufnahmekriterien:
- Anmeldedatum
- Mindestalter: 2 Jahre bei Aufnahme
- Identifikation mit unserem pädagogischen Konzept
- Identifikation mit der Trägerstruktur Elterninitiative
- Eintritt in den Verein Inklusives Montessori Kinderhaus Reichswalde e. V.
- Sonderregelungen:
- bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkinder
- Sonderanträge
- Kinder mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf auf Inklussionsplätzen
Neben den Inklussionssplätzen beobachten wir auch bei den Kindern auf den Regelplätzen einen ansteigenden sonderpädagogischen Förderbedarf. Diesen berücksichtigen wir bestmöglich in unserer pädagogischen Arbeit, behalten uns aber vor, die Möglichkeiten und Grenzen unserer Arbeit mit den Eltern zu klären und sie gegebenenfalls an andere Einrichtungen zu verweisen.
Über die Aufnahme entscheidet das Gremium Rat der Tageseinrichtung.
Konfession
Konfessionszugehörigkeit ist kein Aufnahmekriterium. Das Kinderhaus ist eine überkonfessionelle Einrichtung. Aus diesem Grund gibt es keine konfessionsorientierte religiöse Unterweisung. Das bedeutet nicht, dass die Fragen der Kinder unbeantwortet bleiben. Wir bemühen uns, den kulturellen Hintergrund der Kinder zu berücksichtigen. Traditionell feiern wir im Kinderhaus mit allen Kindern Feste aus unserem Kulturkreis, wie zum Beispiel Weihnachten, Karneval oder St. Martin.
Elternbeiträge
Das Kinderhaus wird finanziert aus Landesmitteln, kommunalen Mitteln und Trägeranteil
(siehe Stichwort: „Elterninitiative“). Die Eltern zahlen einen vom Einkommen abhängigen Elternbeitrag, den das Jugendamt der Stadt Kleve einzieht.
Hinzu kommt ein geringer monatlicher Vereins-/Mitgliedsbeitrag an den Verein Elterninitiative Integratives Montessori-Kinderhaus Reichswalde e.V.
(vgl. hierzu: Erhebung von Elternbeiträgen für die Aufnahme in Tageseinrichtungen § 6 Abs. 4 und 5 Elternbeitragssatzung unter www.kleve.de)