Gesetzliche Strukturen

Organe der Vereins

  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand
  • Der Beirat

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie die Entlastung des Vorstandes.

Vorstand

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Die Vorstandssitzungen sind nichtöffentlich.

Beirat

Der Beirat besteht aus den jeweiligen gewählten Mitgliedern der Elternräte des vom Verein betriebenen Kinderhauses. Der Beirat hat bei Personalentscheidungen Vetorecht.

Weiteres kann der Satzung entnommen werden.

Elternmitwirkung

Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder sieht eine Mitwirkung der Eltern und Kinder vor. Mitwirkung und Mitsprache heißt partnerschaftlich zusammen zu Arbeiten. Das erfordert ein hohes Engagement von Eltern, Erziehern und Träger, in unserem Fall dem gewählten Vorstand. Die Elternmitwirkung ist in besonderem Maße in folgenden Ausschüssen möglich:

  • Elternversammlung
  • Elternrat
  • Rat der Tageseinrichtung

Elternversammlung

Die Erziehungsberechtigten der die Einrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung, die sowohl für alle Eltern gemeinsam oder auch auf Gruppenebene statt finden kann. Die Elternversammlng hat das Recht, vom Träger und bezogen auf pädagogische Fragen von den pädagogisch tätigen Kräften Auskunft über die Einrichtung betreffende Angelegenheiten zu bekommen und sich hierzu zu äußern.

Elternrat

Der Elternrat wird aus mindestens zwei gewählten Vertretern der Eltern gebildet. Die Eltern jeder Gruppe der Einrichtung wählen aus ihrer Mitte mindestens ein Mitglied des Elternrates und ein stellvertretendes Mitglied. Der Elternrat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger der Einrichtung und den in der Einrichtung tätigen Kräften zu fördern und das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben.

Rat der Tageseinrichtung

Der Elternrat bildet zusammen mit den pädagogisch tätigen Kräften und dem Träger den Rat der Tageseinrichtung. Eine paritätische Besetzung sollte berücksichtigt werden. Der Rat der Einrichtung hat die Aufgabe, Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsaufgabe zu beraten und sich um die erforderliche räumliche, sachliche, und personelle Ausstattung zu kümmern. Für die Aufnahme der Kinder in die Einrichtung vereinbart der Rat der Tageseinrichtung Kriterien und entscheidet darüber.